Allgemeine Geschäftsbedingungen der Autoglastönung - Scheibentönung in Wiesbaden - Autoglastoenung und Scheibentönung aus erster Hand!

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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines:
Unsere Angebote sind freibleibend. Alle Aufträge werden zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen ausgeführt.
Die nachfolgenden Vertrags-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen, die wir in Auftrag nehmen.
Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen oder denen wir widersprechen, sind für uns unverbindlich.
Kunden die für einen 2. Auftraggeber handeln bleiben uns gegenüber in Vertragshaftung bis die Zahlung bei uns erfolgt ist.

Gewährleistung:
Für verwendete Materialien können von uns keinerlei Garantieerklärungen abgegeben werden. Wir verweisen auf die Einsatz- und Haltbarkeitsangaben der Hersteller.
Für unsere Dienstleistungen sowie die korrekte Anwendung der jeweiligen Materialien gemäß den Herstellerangaben in den jeweiligen Einsatzbereichen übernehmen wir die Gewährleistung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

Konsumenteninfo:
Alle angebotenen Folien verfügen über eine Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) nach  der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO; §22a) und müssen nicht von einer Prüfinstitution (TÜV) genehmigt werden.
Vorausgesetzt ein zweiter Außenspiegel ist vorhanden  dann  ist die Beschichtung mit Tönungsfolien ausschließlich auf den hinteren Seitenscheiben und auf der Heckscheibe erlaubt.  
Eine Kopie der Allgemeinen Bauartgenehmigung wird von uns bei jedem Einbau ausgehändigt und ist stets im Fahrzeug mitzuführen.

Haftung:
Alle uns übergebenen Fahrzeuge werden mit größter Sorgfalt behandelt.
Sollte dennoch eine Beschädigung oder fehlerhafte Bearbeitung vorkommen, und/oder auf unser Verschulden zurückzuführen sein, haften wir in Höhe des Materialwertes (Rohmaterial).
Herstellungskosten, Honorar- oder Gegenforderungen bleiben von der Haftung ausgeschlossen.
Bei Fahrzeugannahme werden etwaige, sichtbare  Vorschäden protokollarisch dokumentiert. Verzichtet der Auftraggeber auf dieses Protokoll, verfällt dadurch automatisch jeglicher Anspruch auf Ersatz von Beschädigungen am Fahrzeug.
Es gelten die Haftungserklärungen der jeweiligen Folienhersteller.
Wir haften nur im Rahmen der normalen Haftpflichtbedingungen -  weitergehende Schadenersatzansprüche sind grundsätzlich ausgeschlossen.

Liefertermine:
Vereinbarte oder vom Besteller gewünschte Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten - auf Grund der vielfältigen Möglichkeiten für Verzögerungen bei der Ausführung von Facharbeiten können jedoch Lieferzeitabsprachen nur unverbindlich sein. Höhere Gewalt oder zum Beispiel Stromausfall verlängern die Lieferfristen um die Dauer der Behinderung.
Rücktritt von der Bestellung oder Schadenersatzansprüche für den Auftraggeber ausgeschlossen.

Zahlung:
Unsere Rechnungen werden nach den gültigen Preislisten erstellt.
Sie enthalten Nettopreise. Die Mehrwertsteuer wird gesondert ermittelt und aufgeführt.
Da es sich bei unserer Arbeit um Dienstleistungen und vorfinanziertes Material handelt, sind unsere Rechnungen sofort und ohne Abzüge zahlbar!
Die gelieferte oder abgeholte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Dieser Eigentumsvorbehalt gilt auch bei Weitergabe an Dritte und wird von Absprachen zwischen dem Besteller und seinem eventuellen Auftraggeber nicht berührt.
Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungszieles sind wir nach einmaliger Zahlungserinnerung berechtigt, Mahnkosten, Inkassokosten und andere erforderliche Einzugsspesen zu verlangen, die der Auftraggeber in voller Höhe zu tragen hat.

Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus mündlicher oder schriftlicher Auftragserteilung, sowie aus unseren Lieferungen und Dienstleistung ergebenden Rechte und Pflichten, ist Wiesbaden.


Geschäftsführer
Torsten Staab
Waldstraße 64
65187 Wiesbaden
Tel: 0611 80 80 86
mob: 01788 80 80 86
U.Steuer ID 4387102387
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